Silvercrest SAR 28 A1 Bedienungsanleitung Seite 55

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Seite 53 von 125 zum Abschlussbericht „Systematische Erfassung nichtionisierender Quellen“
3.2.4 Niederfrequenzbereich: Berechnungen
Zur Überprüfung der Einhaltung des Basisgrenzwertes existieren rechnergestützte Verfah-
ren, die es ermöglichen, die durch eine Anlage innerhalb eines Körpers erzeugte Verteilung
der Stromdichte zu bestimmen.
In Bezug auf die Einhaltung der Referenzwerte ist die Berechnung der elektrischen Feldstär-
ke zwar prinzipiell möglich, aber wegen der geringen Relevanz in den letzten Jahren kaum
untersucht und validiert.
Die berechnungstechnische Bestimmung der magnetischen Feldstärke beruht in der Regel
auf dem Gesetz von Biot-Savart, mit dem die magnetische Flussdichte von unterschiedlichen
Leiterkonfigurationen aus einer Superposition von Teilfeldern einzelner Leitersegmente
berechnet wird. Eine Berechnung der Immissionsanteile von Oberwellen ist zwar generell
möglich. Allerdings wird hierfür die Kenntnis der Nichtlinearitäten von allen angeschlossenen
Verbrauchern, Betriebsmitteln, Bauteilen etc. benötigt. Da dies in der Praxis in der Regel
nicht möglich ist, sollte in diesem Fall auf Messungen zurückgegriffen werden.
3.2.5 Optische Strahlung
Zur Messung der optischen Strahlung ist zunächst eine Ermittlung der Expositionsbedingung
der Quelle nötig; d.h. die Strahlungsquelle muss zunächst einmal genauer im Hinblick auf
ihre Strahlungscharakteristika untersucht werden. Hierbei handelt es sich um die Wellenlän-
ge, die Form der Leistungsa/jointfilesconvert/421850/bgabe (kontinuierlich oder gepulst), die Art (kohärent oder
inkohärent), die Richtung der Strahlung und die Quellgröße. Bei Lasern ist zusätzlich noch
die Angabe des Herstellers bezüglich der zu erwartenden Laserklasse zu berücksichtigen.
Des Weiteren ist der Abstand zur Quelle und die Dauer bei der abschließenden Bewertung
zu berücksichtigen.
Abhängig vom Wellenlängenbereich, der Form der Leistungsa/jointfilesconvert/421850/bgabe und der Quellart (z.B.
Laser, Leuchten, UV-Lampen) erfolgt die Wahl des Detektors bzw. des Detektor-
Messkopfes.
Zur Ermittlung der strahlenschutzrelevanten Messgrößen, der effektiven Bestrahlungsstärke
E
eff
bzw. der effektiven Strahldichte L
eff
, existieren drei grundsätzliche Messverfahren für
inkohärente Strahlungsquellen im UV-Bereich: Das Spektralverfahren, das Integralverfahren
und die Dosimetrie [NIS 99, DIN 01-2].
Spektralverfahren: Hierbei handelt es sich um ein aufwändiges Messverfahren, das zur
Risikoermittlung herangezogen werden kann. Das hierfür verwendete Spektralradiometer
besteht aus einer Eingangsoptik, die die Strahlung in einen Prismen- oder Gittermonochro-
mator einkoppelt. Hier wird die Strahlung in schmale Bänder von 1,2 bis 5 nm zerlegt. Die so
aufgegliederte Strahlung wird über den interessanten Spektralbereich gemessen. Über
numerische Integration der einzelnen in den Bändern spektralaufgefächerten Bestrahlungs-
stärken bzw. Strahldichten im vorher definierten Wellenlängenbereich kann die effektive
Bestrahlungsstärke bzw. die effektive Strahldichte errechnet werden.
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